Für Verkäufer
Ob du regelmäßig Trödel verkaufst, dein Sortiment als Profi anbietest oder neue Ware im Großhandel eingekauft hast – bei Marktarena findest du deinen Standplatz. Transparente Preise, ein digitaler Lageplan und ein einfacher Buchungsprozess machen den Einstieg leicht.
Welcher Verkäufertyp bist du?
So funktioniert die Preisberechnung
Die Standgebühr richtet sich nach Verkäufertyp und wird pro laufendem Meter (lfm) berechnet – du buchst also genau die Fläche, die du brauchst:
- Grundpreis pro lfm – unterschiedlich für Neuware und Gebrauchtware, je nach Markt
- Eckplatz-Zuschlag – einmalig, falls dein Stand an einer Ecke liegt (bessere Sichtbarkeit von zwei Seiten)
- Kaution, Reinigungspauschale und Stromanschluss – feste Nebenkosten pro Buchung, unabhängig von der Standgröße
Alle Preise werden dir vor der Buchung transparent aufgeschlüsselt angezeigt – keine versteckten Kosten.
So buchst du deinen Standplatz
- Markt auswählen – wähle auf der Marktseite Termin und Ort, der zu dir passt.
- Verkäufertyp wählen – Neuware oder Gebrauchtware, direkt auf der Marktseite.
- Standplatz auswählen – im interaktiven Lageplan siehst du freie (grün), belegte (rot) und gesperrte Flächen (Gänge/Notausgänge). Du kannst mehrere Meter zu einem größeren Stand kombinieren.
- Bezahlen – sicher online, dein Platz ist sofort reserviert.
Wichtige Grundregeln für alle Teilnehmer
- Der Verkauf von gefälschten Markenartikeln, Plagiaten oder sonstigen Fälschungen ist strengstens untersagt.
- An jedem Verkaufsstand ist ein deutlich sichtbares Händlerschild anzubringen.
- Sämtliche angebotenen Waren müssen ordnungsgemäß und gut sichtbar ausgezeichnet sein.
- Der Verkauf von Vapes ist nur erlaubt, wenn diese mit einer gültigen deutschen Steuerbanderole versehen sind.
- Der Verkauf von neuer bzw. ungebrauchter Ware ist ausschließlich mit einer gültigen Reisegewerbekarte gestattet.
- Die gültige Reisegewerbekarte muss bei jeder Veranstaltung mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden können.
Gut zu wissen
- Der Aufbau erfolgt in der Regel ab den frühen Morgenstunden vor Marktbeginn.
- Gänge und Notausgänge sind im Lageplan klar markiert und müssen freigehalten werden.
- Bei witterungsbedingter Absage eines Marktes werden bereits gezahlte Standgebühren erstattet oder auf einen Ersatztermin übertragen.