Marktordnung
Herzlich willkommen bei Markterena!
Wir freuen uns, Sie als Teilnehmer auf unseren Märkten begrüßen zu dürfen. Damit alle Veranstaltungen sicher, fair und organisiert ablaufen können, gelten die folgenden Regelungen für alle Teilnehmer und Standbetreiber.
1. ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Mit der Teilnahme an einer Marktveranstaltung gelten die jeweils wirksam einbezogenen Teilnahmebedingungen, Buchungsinformationen, Preislisten und organisatorischen Vorgaben.
Alle Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, die für ihre Tätigkeit, ihren Stand und die angebotenen Waren geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften einzuhalten.
Die Marktleitung kann im Rahmen eines geordneten und sicheren Veranstaltungsablaufs berechtigte organisatorische und sicherheitsrelevante Hinweise und Anweisungen erteilen.
2. VERBINDLICHE REGELN – UNBEDINGT ZU BEACHTEN
Die folgenden Regeln gelten grundsätzlich für alle Teilnehmer und alle Veranstaltungen:
Die gebuchte Standfläche darf nicht ohne vorherige Zustimmung überschritten werden.
Rettungswege, Fluchtwege, Feuerwehrzufahrten, Notausgänge und sonstige sicherheitsrelevante Bereiche müssen jederzeit freigehalten werden.
Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, die für ihre Waren und Tätigkeiten geltenden gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
Gesetzlich unzulässige Waren dürfen nicht angeboten werden.
Der Verkauf von gefälschten Markenartikeln, Plagiaten oder Waren, die Rechte Dritter verletzen, ist nicht gestattet.
Gesetzlich erforderliche Genehmigungen, Erlaubnisse, Nachweise und Unterlagen müssen, soweit vorgeschrieben, vorhanden sein und auf Verlangen vorgelegt werden können.
Gesetzliche Kennzeichnungs-, Informations- und Preisauszeichnungspflichten sind einzuhalten.
Gewerbliche Anbieter sind selbst für die erforderliche Händlerkennzeichnung und die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben verantwortlich.
Neue oder ungebrauchte Waren dürfen nur angeboten werden, wenn die hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Vapes und vergleichbare Produkte dürfen nur angeboten werden, wenn sämtliche geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Berechtigte organisatorische und sicherheitsrelevante Anweisungen der Marktleitung sind zu beachten.
Der Standplatz ist nach Veranstaltungsende vollständig zu räumen und ordnungsgemäß zu hinterlassen.
3. VERANSTALTUNGSABHÄNGIGE REGELUNGEN
Folgende Punkte können je nach Markt, Standort, Veranstaltung oder Buchung unterschiedlich geregelt sein:
Standgebühren und Grundgebühren
Größe und Tiefe des Standplatzes
Fahrzeugregelungen
Aufbau-, Abbau- und Verkaufszeiten
Stromversorgung und Stromkosten
Reinigungskaution
Stornierungsbedingungen
Zuschläge für Eckplätze oder besondere Standlagen
Gastronomie und Sonderstände
Kinderdecken
Jahresbuchungen, Rabatte, Gutscheine und Aktionen
Maßgeblich sind die Angaben in der jeweiligen Buchungsbestätigung, Preisliste, Veranstaltungsinformation oder besonderen Teilnahmebedingung.
4. ANMELDUNG, BUCHUNG UND VORMERKUNG
Zahlung und Bestätigung
Für Buchungen bzw. Reservierungen kann ein sofortiger Zahlungseingang erforderlich sein. Bei telefonischen oder schriftlichen Buchungen können die hierfür erforderlichen Buchungs- und Zahlungsdaten abgefragt werden. Soweit ein Lastschriftverfahren vereinbart ist, erfolgt die Abbuchung nach den hierfür mitgeteilten Bedingungen; diese können eine Abbuchung ab 14 Tagen vor der Veranstaltung vorsehen. Auf Märkten, auf denen dies angeboten wird, kann die Standgebühr auch per EC-Karte bezahlt werden.
Blocker
Ein Blocker ist ein auf den Namen eines Teilnehmers vorübergehend freigehaltener Stammplatz und stellt für sich allein noch keine verbindliche Reservierung dar. Ein solcher Platz kann bis zu 2 Wochen vor der Veranstaltung freigehalten werden und muss spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung verbindlich bestätigt werden.
Eine Teilnahme am Markt setzt grundsätzlich eine entsprechende Anmeldung oder Buchung voraus.
Nach erfolgreicher Buchung erhalten Teilnehmer eine Auftragsbestätigung mit den wesentlichen Informationen zur Veranstaltung, zum Termin und gegebenenfalls zum Standplatz.
Die Auftragsbestätigung ist am Veranstaltungstag mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen.
Eine Buchung wird nach Maßgabe der jeweils vereinbarten Buchungsbedingungen verbindlich.
Ein Standplatz kann auf Wunsch eines Teilnehmers vorübergehend vorgemerkt werden. Eine Vormerkung stellt grundsätzlich noch keine verbindliche Buchung dar.
Der vorgemerkte Standplatz muss innerhalb der vereinbarten Frist verbindlich bestätigt werden. Erfolgt keine rechtzeitige Bestätigung, kann der Standplatz wieder freigegeben werden.
Soweit verfügbar, können Standplätze über die vorgesehenen Online-Buchungsmöglichkeiten reserviert werden. Auch bei einer Online-Buchung gelten die jeweils bekannt gegebenen Teilnahme-, Buchungs- und Zahlungsbedingungen.
Die verfügbaren Zahlungsarten richten sich nach den bei der jeweiligen Buchung angebotenen Zahlungsoptionen.
5. STANDPLATZ, STANDGRÖSSE, STANDTIEFE UND FAHRZEUGE
Standplatzkennzeichnung und Hauptreihen
Die Standplatznummer kann sich aus Reihe sowie Meter von und Meter bis zusammensetzen. Die Platzangaben können vor Ort entsprechend gekennzeichnet sein und stehen unter dem Vorbehalt organisatorisch notwendiger Verschiebungen. Auf einzelnen Märkten können bestimmte Reihen als Hauptreihen gekennzeichnet sein; hierfür kann nach der jeweiligen Preisliste ein Hauptreihenzuschlag je Meter erhoben werden.
Standerweiterung und Standtiefe
Bei einer reinen Zusatzbuchung zur Erweiterung eines bereits gebuchten Standplatzes wird keine zusätzliche Grundgebühr und keine zusätzliche Reinigungskaution erhoben. Die Standtiefe kann je nach Markt und Reihe unterschiedlich sein. Bei geraden Parkbuchten kann grundsätzlich mit 3m Tiefe gerechnet werden. Plätze mit geringerer Tiefe können entsprechend gekennzeichnet sein.
Besondere Fahrzeugregelungen
Auf Märkten, auf denen dies ausdrücklich vorgesehen ist, können besondere Fahrzeugbeschränkungen gelten. Samstags vor der Veranstaltung dürfen Fahrzeuge oder Anhänger nicht vorzeitig auf dem Gelände abgestellt werden. Bei Verstößen kann eine Entfernung bzw. ein Abschleppen auf Kosten des Verantwortlichen erfolgen, soweit die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Waren und Kleiderständer im Gang
Die Nutzung von Gangflächen für Kisten, Kleiderständer oder ähnliche Gegenstände bedarf grundsätzlich der vorherigen Genehmigung der Marktleitung. Soweit eine Nutzung zulässig ist, kann hierfür der halbe Meterpreis der jeweiligen Warenart einschließlich gegebenenfalls anfallender Hauptreihen- oder Dachzuschläge berechnet werden. Der Standplatz wird entsprechend der Buchung und den organisatorischen Möglichkeiten zugewiesen.
Änderungen der Platzzuweisung können erforderlich werden, wenn organisatorische, sicherheitsrelevante oder behördliche Gründe dies erfordern.
Die gebuchte Standfläche darf grundsätzlich nicht ohne vorherige Zustimmung überschritten werden.
Eine Erweiterung des Standes oder die Nutzung zusätzlicher Flächen ist vorher mit der Marktleitung abzustimmen.
Die verfügbare Tiefe eines Standplatzes kann je nach Markt, Reihe und örtlicher Situation unterschiedlich sein.
Teilnehmer sollten bei der Buchung die benötigte Standfläche und gegebenenfalls die Abmessungen ihres Fahrzeugs angeben.
Waren, Kisten, Kleiderständer oder andere Gegenstände dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung außerhalb der gebuchten Standfläche aufgestellt werden.
Bei Nutzung zusätzlicher Flächen können zusätzliche Gebühren nach Maßgabe der geltenden Preisregelungen anfallen.
Durchgänge, Zufahrten, Rettungswege und Fluchtwege dürfen nicht überbaut oder blockiert werden.
Fahrzeuge am Stand
Ob ein Fahrzeug am Stand verbleiben darf, richtet sich nach der gebuchten Fläche und den örtlichen Gegebenheiten.
Das Fahrzeug muss grundsätzlich vollständig innerhalb der dafür vorgesehenen Standfläche stehen.
Als Orientierung gelten:
PKW: mindestens 4 laufende Meter
Kombi, Transporter oder Bulli: mindestens 5 laufende Meter
Ist ein Fahrzeug größer als die gebuchte Fläche, kann eine Anpassung der Standfläche oder der Standgebühr erforderlich sein.
Auf einzelnen Märkten oder in bestimmten Bereichen kann das Abstellen von Fahrzeugen am Verkaufsstand aufgrund örtlicher oder organisatorischer Vorgaben eingeschränkt oder nicht möglich sein.
6. ECKSTANDPLÄTZE UND BESONDERE STANDLAGEN
Standplätze am Anfang oder Ende einer Reihe können – abhängig von den örtlichen Gegebenheiten – als Eckstand oder besondere Standlage eingestuft werden.
Für bestimmte Eckplätze oder besonders gelegene Standflächen können gemäß der jeweils gültigen Preisliste zusätzliche Zuschläge erhoben werden.
Die jeweilige Platzzuordnung und mögliche Zuschläge werden im Rahmen der Buchung mitgeteilt.
7. AUFBAU, ABBAU UND VERKAUFSZEITEN
Behördlich festgesetzte Zeiten
In einzelnen Ausnahmefällen kann aufgrund behördlicher Festsetzung ein Verkaufsbeginn erst ab 10:00 Uhr zulässig sein. Maßgeblich sind in diesen Fällen die Angaben in der jeweiligen Auftragsbestätigung sowie die behördlich festgesetzten Zeiten.
Die geltenden Anfahrts-, Aufbau- und Abbauzeiten sind den jeweiligen Veranstaltungsinformationen oder der Auftragsbestätigung zu entnehmen.
Beim Aufbau und Abbau ist darauf zu achten, dass andere Teilnehmer und Besucher nicht gefährdet oder unnötig behindert werden.
Rettungswege und Zufahrten müssen jederzeit freigehalten werden.
Die allgemeinen Verkaufszeiten können wie folgt festgelegt sein:
Samstag: 08:00 bis 17:00 Uhr
Sonntag: 10:00 bis 17:00 Uhr
Für einzelne Veranstaltungen können abweichende Zeiten gelten. Maßgeblich sind die jeweils bekannt gegebenen Veranstaltungszeiten.
8. WAREN, VERKAUF UND GEWERBLICHE TÄTIGKEIT
Zusätzliche Konkretisierung der Warenarten
Profi-Trödel umfasst professionellen Handel mit gebrauchten Waren mit deutlichen Gebrauchsspuren. Neuware kann auch neuwertige oder scheinbar ungebrauchte Ware sowie beispielsweise Retourware und Waren zweiter Wahl umfassen. Lifestyle kann hochwertige Wohn-, Dekorations- und Modeartikel, Sammlerwaren sowie kunsthandwerklich hergestellte Produkte umfassen. Antikwaren sind Altertümer oder Raritäten.
Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, dass ihre angebotenen Waren und ihre Verkaufstätigkeit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Soweit für bestimmte Waren oder Tätigkeiten Genehmigungen, Erlaubnisse oder Nachweise erforderlich sind, sind diese vom jeweiligen Teilnehmer eigenverantwortlich einzuholen und, soweit vorgeschrieben, während der Veranstaltung mitzuführen oder auf Verlangen vorzulegen.
Die Marktleitung kann Waren oder Warengruppen vom Markt ausschließen, soweit hierfür sachliche, organisatorische, sicherheitsrelevante oder rechtliche Gründe bestehen.
Zur besseren Organisation und Preisgestaltung können verschiedene Warenarten unterschieden werden, beispielsweise:
private gebrauchte Waren
gewerbliche Gebrauchtwaren
Neuware
Textilien und Schuhe
Drogerieartikel
Werkzeuge
Kunsthandwerk
Sammlerwaren
Antiquitäten
Lifestyle- und Dekorationsartikel
Die endgültige Zuordnung einer Warenart erfolgt nach den für die jeweilige Veranstaltung geltenden Vorgaben.
9. KINDERDECKE
Größe und zulässige Waren
Die Kinderdecke hat eine Größe von 2 x 2 Metern. Es dürfen ausschließlich kindertypische Spielsachen von Kindern bis 12 Jahren angeboten werden.
Für Kinder kann auf ausgewählten Märkten eine besondere Verkaufsfläche in Form einer Kinderdecke angeboten werden.
Soweit für die jeweilige Veranstaltung vorgesehen, gilt diese Regelung für Kinder bis 12 Jahre.
Es dürfen ausschließlich kindertypische Waren, insbesondere Spielzeug und vergleichbare Gegenstände, in üblichen kleinen Mengen angeboten werden.
Das Kind sollte während des Verkaufs selbst anwesend sein.
Die konkreten Preise und Bedingungen richten sich nach den für den betreffenden Markt bekannt gegebenen Vorgaben.
10. STANDGEBÜHREN, JAHRESBUCHUNGEN UND GUTSCHEINE
Die Standgebühren richten sich grundsätzlich nach der gebuchten Standgröße und der angebotenen Warenart.
Die Preise können je laufendem Meter berechnet werden.
Zusätzlich kann je nach Warenart eine Grundgebühr anfallen:
Privater Trödel: 6,00 € Grundgebühr
Neuware und vergleichbare Warenarten: 10,00 € Grundgebühr
Bei Nutzung zusätzlicher Flächen oder einer abweichenden Warenart kann eine entsprechende Nachberechnung gemäß den vereinbarten Bedingungen erfolgen.
Jahresbuchung
Teilnehmer können, sofern angeboten, mehrere Termine im Rahmen einer Jahresbuchung reservieren.
Bei vollständiger Vorauszahlung kann, sofern entsprechend angeboten oder vereinbart, ein Rabatt von 10 % auf die Standmiete gewährt werden.
Die Reinigungskaution ist hiervon grundsätzlich ausgenommen.
Mögliche Vorteile einer Jahresbuchung können insbesondere sein:
langfristige Planungssicherheit
bevorzugte Reservierung eines Standplatzes
frühzeitige Bereitstellung von Veranstaltungsinformationen
mögliche Preisvorteile
Für einzelne Termine gelten die jeweils vereinbarten Stornierungsbedingungen.
Gutscheine und Aktionen
Gutscheine oder Aktionsvorteile können nach den jeweils geltenden Bedingungen eingelöst werden.
Pro Standplatz kann grundsätzlich nur ein Gutschein verwendet werden, sofern nichts anderes angegeben ist.
Eine Barauszahlung oder nachträgliche Anrechnung auf bereits abgeschlossene Buchungen erfolgt grundsätzlich nicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Wunsch zur Einlösung eines Gutscheins sollte vor Abschluss der Buchung mitgeteilt werden.
11. STORNIERUNG
Eine Stornierung kann grundsätzlich bis 14 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung möglich sein, sofern für die betreffende Buchung keine abweichenden Bedingungen vereinbart wurden.
Für Veranstaltungen an Feiertagen kann eine abweichende Stornierungsfrist von 12 Werktagen vor der Veranstaltung gelten.
Kurzfristig vorgenommene Buchungen unmittelbar vor einer Veranstaltung können von einer Stornierung ausgeschlossen sein, soweit dies in den jeweiligen Buchungsbedingungen vorgesehen ist.
Bereits gezahlte Standgebühren können entsprechend den geltenden Buchungsbedingungen gutgeschrieben oder mit zukünftigen Buchungen verrechnet werden.
Für Gastronomie- und Sonderstände können abweichende Stornierungsbedingungen gelten.
Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
12. KAUTION, PRÜFUNG, ABNAHME UND RÜCKZAHLUNG
Besondere Ausnahmen und veranstaltungsabhängige Abwicklung
Die Reinigungskaution von 20,00 € gilt nicht für Antik- und Altstadtmärkte. Je nach Veranstaltung kann die konkrete Rückgabe und Abwicklung abweichend organisiert werden. Soweit für eine Veranstaltung eine Rückgabe vor Ort vorgesehen ist, kann diese nach ordnungsgemäßer Übergabe am Veranstaltungstag ab 17:00 Uhr am Bürowagen erfolgen. Alternativ kann eine Rückzahlung nach Vorlage eines abgestempelten Beleges innerhalb einer Woche erfolgen, sofern diese Abwicklung für die jeweilige Veranstaltung vorgesehen ist.
Für die Nutzung eines Standplatzes kann, soweit für die jeweilige Veranstaltung vorgesehen, eine Reinigungskaution in Höhe von 20,00 € erhoben werden.
Nach Veranstaltungsende ist der Standplatz vollständig zu räumen und sauber zu hinterlassen.
Prüfung und Abnahme
Die Abnahme des Standplatzes kann durch die Marktleitung oder eine von ihr beauftragte Person erfolgen.
Dabei kann insbesondere geprüft werden, ob:
der Standplatz vollständig geräumt wurde
kein Müll oder sonstige Gegenstände zurückgelassen wurden
außergewöhnliche Verschmutzungen vorhanden sind
der Standplatz ordnungsgemäß übergeben wurde
Der Teilnehmer kann nach dem vollständigen Abbau die Abnahme bei der Marktleitung beantragen.
Soweit organisatorisch möglich, erfolgt die Prüfung zeitnah.
Werden Mängel festgestellt, kann der Teilnehmer darüber informiert und – soweit die Umstände dies zulassen – gebeten werden, diese vor Abschluss der Abnahme selbst zu beseitigen.
Soweit dem Veranstalter aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Übergabe tatsächlich Kosten für Reinigung, Räumung oder Entsorgung entstehen, können diese nach Maßgabe der geltenden Vereinbarungen und gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt werden.
Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach erfolgreicher und ordnungsgemäßer Abnahme grundsätzlich per Banküberweisung auf das vom Teilnehmer angegebene Bankkonto.
Die Auszahlung wird grundsätzlich innerhalb von 14 Kalendertagen nach der Abnahme veranlasst, sofern keine berechtigten Gründe oder offenen Klärungen entgegenstehen.
Übersteigen tatsächlich entstandene und rechtlich berücksichtigungsfähige Kosten die Höhe der Kaution, können weitergehende Ansprüche nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Vorschriften geprüft werden.
13. STROMVERSORGUNG
Stromaggregate und besondere Verbraucher
Für Gastronomie, Sonderstände oder größere Stromverbraucher werden die Stromkosten gesondert ermittelt. Bei Stromnutzung ist ein geeignetes Verlängerungskabel mit mindestens 50 Metern Länge erforderlich.
Die Nutzung von Strom ist nur im Rahmen der vorhandenen technischen Möglichkeiten und nach vorheriger Vereinbarung zulässig.
Bei Gastronomie, Sonderständen oder höherem Stromverbrauch können zusätzliche oder gesonderte Kosten gemäß den jeweils geltenden Vereinbarungen entstehen.
Teilnehmer, die Strom nutzen, müssen gegebenenfalls ein geeignetes Verlängerungskabel von mindestens 50 Metern mitbringen.
Eigene Stromaggregate dürfen nur verwendet werden, soweit dies ausdrücklich zugelassen wurde.
14. GASTRONOMIE UND SONDERSTÄNDE
Gastronomische Angebote und besondere Standformen können einer vorherigen Anmeldung oder Zustimmung bedürfen.
Die jeweiligen Betreiber sind selbst dafür verantwortlich, alle für ihre Tätigkeit geltenden gesetzlichen Anforderungen und erforderlichen Genehmigungen zu erfüllen.
Besondere Vorgaben zu Hygiene, Jugendschutz und Sicherheit sind, soweit anwendbar, zu beachten.
Für Gastronomie und Sonderstände können besondere Preise und Teilnahmebedingungen sowie abweichende Stornierungsbedingungen gelten.
15. SICHERHEIT, ÖRTLICHE VORGABEN UND ANWEISUNGEN DER MARKTLEITUNG
Alle Teilnehmer sind verpflichtet, ihren Stand so aufzubauen und zu betreiben, dass nach Möglichkeit keine vermeidbaren Gefahren für Besucher oder andere Teilnehmer entstehen.
Kabel, Leitungen und andere mögliche Gefahrenquellen sind sicher und entsprechend den geltenden Anforderungen zu verlegen.
Einzelne Märkte können aufgrund örtlicher, organisatorischer, sicherheitsrelevanter oder behördlicher Vorgaben zusätzliche Regelungen haben.
Dies kann insbesondere betreffen:
Fahrzeuge auf dem Veranstaltungsgelände
Verkaufs-, Aufbau- und Abbauzeiten
die Nutzung bestimmter Standflächen
Waren im Gangbereich
besondere Warenarten oder Verkaufsbeschränkungen
Die für den jeweiligen Markt bekannt gegebenen zusätzlichen Vorgaben sind zu beachten.
Die Marktleitung kann im Rahmen der geltenden Vorschriften und zur Sicherstellung eines geordneten Veranstaltungsablaufs angemessene organisatorische und sicherheitsrelevante Anweisungen erteilen.
Bei erheblichen Verstößen gegen die geltenden Teilnahmebedingungen, Sicherheitsvorgaben oder gesetzlichen Vorschriften können geeignete Maßnahmen getroffen werden.
Dies kann, soweit rechtlich und organisatorisch zulässig, auch den Ausschluss von der laufenden Veranstaltung umfassen.
16. ÄNDERUNGEN AUS BESONDEREM ANLASS
Bei veranstaltungsabhängigen Regelungen können Änderungen erforderlich werden, insbesondere aufgrund:
behördlicher Anordnungen
Sicherheitsanforderungen
örtlicher Gegebenheiten
organisatorischer Gründe
höherer Gewalt oder vergleichbarer Ereignisse
Soweit möglich, werden betroffene Teilnehmer über wesentliche Änderungen rechtzeitig informiert.
17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Diese Marktordnung ergänzt die jeweiligen Buchungsunterlagen, Preislisten und besonderen Veranstaltungsinformationen.
Für veranstaltungsabhängige Regelungen sind grundsätzlich die Informationen maßgeblich, die dem Teilnehmer für die jeweilige Veranstaltung bei der Buchung oder vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden.
Zwingende gesetzliche Vorschriften und Rechte der Teilnehmer bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Marktordnung ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich unberührt, soweit dies rechtlich zulässig ist.
WIR WÜNSCHEN ALLEN TEILNEHMERN VIEL ERFOLG UND EINE SCHÖNE MARKTVERANSTALTUNG!
Ihr Markterena-Team